Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den 5. Oldenburger Hospizlauf am 12. September 2026
Präambel
Der Oldenburger Hospizlauf ist eine Benefizveranstaltung zugunsten des Förderverein Hospiz Wagrien-Fehmarn e.V., der sich dafür einsetzt, das in Oldenburg in Holstein ein Hospiz entsteht. Mit der Teilnahme unterstützen die Teilnehmenden das Projekt. Der Oldenburger Hospizlauf verbindet sportliche Aktivität mit Solidarität und Gemeinschaft.
Hinweis auf parallele Veranstaltung „Wagriener RTF“ (Radtourenfahrt)
Parallel zu den Wettbewerben (Lauf & Walking) zum Oldenburger Hospizlauf findet, in die Benefizveranstaltung vor Ort integriert, zusätzlich eine Radtourenfahrt („Wagriener RTF“) des Radsport Team Lübeck e.V. statt. Diese Veranstaltung wird eigenständig organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an der Radtourenfahrt unterliegt den gesonderten Bestimmungen des Radsport Team Lübeck e.V. Der Veranstalter zum Oldenburger Hospizlauf übernimmt keine Haftung oder organisatorische Verantwortung für diese parallel stattfindende Radveranstaltung.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die folgenden Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung zum 5. Oldenburger Hospizlauf am 12. September 2026 in Oldenburg in Holstein.
Veranstalter / Ausrichter
Oldenburger Sportverein von 1865 e.V.
Schauenburger Platz 4
23758 Oldenburg in Holstein
info@oldenburger-hospizlauf.de
www.oldenburger-hospizlauf.de
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
1.1 Mit der Anmeldung (online oder vor Ort) erkennt die/der Teilnehmende diese Bedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
1.2 Die Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Rahmen der Veranstaltung ausgeschriebenen Wettbewerbe (außer „Wagriener Rad RTF“, siehe Präambel) und sind verbindlicher Bestandteil dieser Ausschreibungen.
1.3 Abweichende Bedingungen gelten nicht.
2. Teilnahmevoraussetzungen & Eigenverantwortung
2.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
2.2 Die/der Teilnehmende versichert, gesundheitlich für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignet zu sein.
2.3 Sportausrüstung:
2.3.1 Geeignete Sportausrüstung ist Pflicht.
2.3.2 Für den 85 km Ultralauf ist eine zusätzliche Ausrüstung vorgeschrieben. Die genaue Ausrüstungsliste ist der Ausschreibung zum Wettbewerb der Website des Veranstalters zu entnehmen.
2.3.3 Beim Walking sind Walkingstöcke erlaubt. Die/der Teilnehmende hat darauf zu achten, niemanden mit dem Sportgerät zu verletzen oder zu behindern.
2.4 Inklusionswettbewerbe:
2.4.1 Im Rahmen der Sportveranstaltung werden spezielle Inklusionswettbewerbe angeboten: „Unified Tandem“ und „Unified Team“.
2.4.2 Diese Wettbewerbe fördern die Teilnahme von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Partnern.
2.4.3 Die Partner der Inklusionswettbewerbe ohne Handicap tragen Eigenverantwortung und sind für eine sichere Begleitung verantwortlich und unterstützen ihre Teammitglieder bei Bedarf.
2.4.4 Die/der Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen sollte vorab ärztlichen Rat einholen.
2.5 Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, Anweisungen von Streckenposten, Ordnungskräften und medizinischem Personal Folge zu leisten.
2.6 Bei Benutzung öffentlicher Wege gelten die Bestimmungen der StVO sowie örtliche Vorschriften.
2.7 Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder Dopingeinfluss ist untersagt. Verstöße führen zur Disqualifikation.
3. Typische Gefahrenhinweise
3.1 Die Strecke/Veranstaltung kann unter anderem folgende Risiken bergen: unebenes Gelände, Nässe / Schlamm, Wetterumschwünge, Hindernisse, Stürze, Kollisionen, Überanstrengung, Verkehr, Tiere / Zuschauer am Streckenrand.
3.2 Die/der Teilnehmende hat auf eigenständige Eigensicherung zu achten.
4. Haftung des Veranstalters
4.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.2.1 Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags entscheidend ist und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten).
4.2.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.3 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und beauftragten Dienstleister (z. B. Zeitnahme, Fotos, Sanitätsdienst).
5. Pflichten der Teilnehmenden
5.1 Die Startnummer / der Transponder sind sichtbar zu tragen und dürfen nicht verändert/weitergegeben werden.
5.2 Das Abkürzen der Strecke ist verboten.
5.3 Das Mitführen von Tieren, Kinderwagen, Glasbehältern, gefährlichen Gegenständen ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich erlaubt.
5.4 Der Müll ist in bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
6. Medizinische Hilfe & Gesundheitsschutz
6.1.1 Bei gesundheitlichen Problemen ist die Teilnahme unverzüglich zu beenden und gegebenenfalls medizinische Hilfe anzufordern.
6.1.2 Das medizinische Personal ist bevollmächtigt, Teilnehmende bei erkennbarer Gefährdung vom Start auszuschließen oder deren Teilnahme zu beenden.
6.1.3 Das medizinische Personal ist befugt, im Rahmen seiner Fachkompetenz eigenständig Maßnahmen durchzuführen.
6.2.1 Die Teilnahme ist nur möglich, wenn keine medizinische Sonderversorgung erforderlich ist, die über die allgemein verfügbare Versorgung hinausgeht.
6.2.2 Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal von Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Akkreditierung durch uns zulässig.
6.3.1 Gegebenenfalls erforderliche Transporte ins Krankenhaus sowie dort erfolgende Weiterbehandlungen sind von der/dem Teilnehmenden selbst zu tragen.
6.3.2 Es obliegt den Teilnehmenden, sich selbst ausreichend zu versichern und gegebenenfalls eine gesonderte (Auslands-, bzw. Sport-) Versicherung abzuschließen.
7. Zeitmessung
7.1 Bei der Sportveranstaltung erfolgt die Zeitmessung mittels der von für die Zeitmessung beauftragten Firma „RaceResult“ vorgegebenen und zur Verfügung gestellten Zeitmess-Transpondern.
7.2 Die Teilnahme an der Sportveranstaltung mit Zeitmessung ohne oder mit einem nicht von uns zugelassenen Zeitmess-Transponder ist nicht zulässig.
8. Anmeldung, Startnummer
8.1 Anmeldung:
8.1.1 Die Teilnahme an der Sportveranstaltung setzt eine Anmeldung über den zur Zeitnahme beauftragten Anbieter „RaceResult“ voraus, sofern keine individuellen Absprachen bestehen. Die Website von „RaceResult“ ist über einen Link von der Website des Veranstalters erreichbar.
8.1.2 Nachmeldungen können außerdem direkt vor Ort zur Veranstaltung erfolgen.
8.2 Startnummer:
8.2.1 Die Startnummern müssen von den Teilnehmenden persönlich oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
8.2.2 Teilnehmende haben keinen Anspruch auf Zusendung der Startnummern.
9. No-Show, Erstattung Teilnahmebeitrag, Rücktritt
9.1 No-Show:
9.1.1 Teilnehmende, die ihren Start nicht wahrnehmen, ohne sich abzumelden (No-Show), verzichten damit endgültig auf das Startrecht. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation und Teilnehmende, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder Teilnehmende erklären, nicht am Vertrag über die Teilnahme an einer Sportveranstaltung festhalten zu wollen (z. B. durch Kündigungs- oder Rücktrittserklärung).
9.2. Erstattung Teilnahmebeitrag:
9.2.1 Bei einer No-Show gemäß 9.1 dieser Teilnahmebedingungen oder wenn Teilnehmende – gleich aus welchen Gründen – erklären, nicht zu starten, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation von Teilnehmenden.
9.3 Rücktritt:
9.3.1 Rücktritt durch die Teilnehmenden:
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3.2 Rücktritts- oder Anfechtungsrechte aus Gesetz:
Gesetzliche Rücktritts- oder Anfechtungsrechte der Teilnehmenden bleiben unberührt. Sofern gesetzliche Vorschriften einen Rücktritt ermöglichen, erfolgt eine Erstattung des Teilnahmebeitrags nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
9.3.3 Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar wird. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
10. Widerrufsrecht
10.1 Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verbraucher (Teilnehmende) kein Widerrufsrecht.
10.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an der Sportveranstaltung betrifft eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin, sodass ein Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist.
11. Minderjährige
11.1 Einwilligung der Erziehungsberechtigten:
11.1.1 Beim 10 km Lauf & Walking: Teilnahme ab 16 Jahren, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
11.1.2 Beim 5 km Lauf & Walking: Teilnahme ab 10 Jahren, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
11.1.3 Beim 2 km Lauf / 5 x 2 km Staffellauf: Teilnahme ab 6 Jahren, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Kinder dieser Altersgruppe dürfen nur in einer Disziplin starten (Einzel- oder Staffellauf).
11.2 Für minderjährige Teilnehmende tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht (§ 832 BGB).
11.3 Diese Regelungen gelten für alle Teilnehmenden bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
12. Veranstaltungsänderung, Abbruch & höhere Gewalt
12.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu ändern, zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen, soweit dies dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei Sicherheitsbedenken, behördlichen Anordnungen oder Fällen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemie, Terrorwarnung).
12.2 Erstattungen:
12.2.1 Absage vor dem Veranstaltungstag: Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung vor dem Veranstaltungstag erstattet der Veranstalter die bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzüglich der angemessenen, nachweislich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen.
Der Veranstalter legt Art und Höhe dieser Aufwendungen im Einzelfall nachvollziehbar dar.
12.2.2 Abbruch nach Beginn / höhere Gewalt: Im Falle eines Abbruchs oder einer Unterbrechung der Veranstaltung nach deren Beginn sowie im Falle einer Absage aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
12.2.3 Der Veranstalter kann nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine anteilige Erstattung gewähren. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: der Zeitpunkt des Abbruchs, der Umfang der bereits erbrachten Leistungen, die dem Veranstalter ersparten Aufwendungen.
13. Foto-, Video- und Tonaufnahmen (Recht am eigenen Bild)
13.1 Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter bzw. beauftragte Dritte Foto-/Videoaufnahmen erstellt. Diese dienen der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation sowie (freiwillig nutzbar) dem Erwerb persönlicher Erinnerungsfotos durch Teilnehmende.
13.2 Rechtsgrundlage:
13.2.1 Für Portrait-/Einzelaufnahmen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO, §§ 22 ff. KUG).
13.2.2 Für Übersichts-/Panorama- und Situationsaufnahmen mit lediglich beiläufig erkennbaren Personen: berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) an der öffentlichen Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis.
13.3 Nutzungsrechte: Die/der Teilnehmende räumt dem Veranstalter unentgeltlich ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an im Rahmen der Veranstaltung erstellten Aufnahmen ein (inkl. Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung in Print, Online, Social Media, auf Webseiten des Veranstalters sowie für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation, Sponsorenkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung). Dies gilt nur, soweit die Verarbeitung auf einer wirksamen Einwilligung oder einem berechtigten Interesse beruht.
13.4 Widerruf: Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Kontakt: siehe Impressum/Datenschutz auf der Website des Veranstalters). Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit überwiegende berechtigte Interessen oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
13.5 Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits rechtmäßig erfolgte Verarbeitungen.
13.6 Bitte wende dich vor Ort an den Veranstalter, wenn du nicht prominent abgebildet werden möchtest.
14. Datenschutzinformation (Art. 13 DSGVO)
14.1 Verantwortlicher: Oldenburger Sportverein von 1865 e.V., Schauenburger Platz 4, 23758 Oldenburg in Holstein, E-Mail: datenschutz@oldenburger-hospizlauf.de
14.1.1 Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14.1.2 Für Fragen zum Datenschutz steht der Veranstalter unter den oben genannten Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung.
14.2 Verarbeitete Daten: Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht), Kontakt (E-Mail, Telefon), Zahlungs-/Buchungsdaten, Startnummer/Zeitmessdaten, ggf. Team/Verein, Ergebnisse/Platzierung, Foto-/Videoaufnahmen.
14.3 Zwecke/ Rechtsgrundlagen: Durchführung der Veranstaltung inkl. Anmeldung, Zeitnahme, Ergebnisauswertung, Kommunikation (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO); Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 c); Öffentlichkeitsarbeit (Art. 6 Abs. 1 a/f); Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 b/f).
14.4 Empfänger: beauftragte Dienstleister (Zeitnahme, Zahlungsdienste, Foto-/Videodienste, IT-/Hosting, medizinische Dienste), Behörden bei rechtlicher Verpflichtung, ggf. Medien/Sponsoren für Berichterstattung.
14.5 Speicherdauer: Vertragsdaten für die Dauer des Vertrags sowie gem. gesetzlicher Aufbewahrung (i. d. R. 6–10 Jahre). Ergebnislisten (Name, Altersklasse, Verein, Zeit/Platz) können dauerhaft für Statistik/Chronik veröffentlicht werden; dem kann widersprochen werden, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
14.6 Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 21 DSGVO), Widerruf von Einwilligungen, Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
14.7 Erforderlichkeit: ohne Bereitstellung der Pflichtdaten ist eine Teilnahme nicht möglich.
15. Versicherung & Eigenvorsorge
15.1 Der Veranstalter unterhält eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
15.2 Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
16. Startplatz, Umbuchung & Ersatzperson
16.1 Die Startplätze sind personengebunden.
16.2 Für den Fall, dass Teilnehmende die Disziplin innerhalb derselben direkt bei uns gebuchten Sportveranstaltung wechseln möchten (z.B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken oder vom Lauf zu Walking bzw. umgekehrt), werden wir diesem Wunsch nach Ermessen als Veranstalter nachkommen, wenn die Kapazitäten dies zulassen und der Wechsel für uns mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
16.3 Weitergabe/Verkauf des Startplatzes ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt und führt zur Disqualifikation.
17. Disziplinarmaßnahmen
17.1 Bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder bei unsportlichem Verhalten (z. B. Abkürzen, Beleidigungen, grob unsportliches Verhalten, Gefährdungen, Erschleichen der Startnummer) kann der Veranstalter Verwarnungen aussprechen, Zeiten streichen oder Teilnehmende disqualifizieren und des Geländes verweisen.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorisches
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
18.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Teilnahmebedingungen sind fester Bestandteil der Ausschreibung. Du kannst diese hier als PDF anschauen und downloaden:
